Elektronischer Rechnungsaustausch B2B: Pflicht und neue Möglichkeiten
Ab Jänner 2019 wird die elektronische Rechnungslegung in Italien für Betriebe verpflichtend eingeführt, unabhängig davon ob die Rechnungen an andere Unternehmen oder Behörden gehen. Für die Lieferung von Benzin und Diesel und für Subunternehmen bei öffentlichen Aufträgen gilt die Verpflichtung schon ab Juli.
Gemäß Dekret des Finanzgesetzes 2018 gilt die elektronische Rechnung nun für alle nationalen Mehrwertsteuersubjekte. Was 2015 als erster Schritt in Richtung digitaler Transformation mit der verpflichtenden elektronischen Rechnung für öffentliche Aufträge begann, wird nun fortgesetzt.
Nun können und müssen Unternehmen alle Rechnungen ausschließlich digital verschicken, verwalten und archivieren. Eine Einverständniserklärung der Kunden ist dafür nicht notwendig.
EOS Solutions möchte diese Pflicht in eine neue Chance verwandeln. Zusammen mit Able Tech wurde eine Lösung vorgestellt, die Funktionen von Microsoft Dynamics NAV erweitert, um Rechnungen im elektronischen Format zu verschicken und zu empfangen.
Der Dienst übernimmt den kompletten Fakturierungsprozess und nutzt dazu einen akkreditierten Webservice (IX-FE). Der Zugang über das Webportal ist in Dynamics NAV eingebunden. Von hier aus kann man Rechnungen erstellen, archivieren, verschicken, empfangen, organisieren und gemäß den gesetzlichen Bestimmungen aufbewahren.